Führerscheinklasse A1
- Krafträder(auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 15 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
 - Dreirädrige Kraftfahrzeugemit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
 
Mindestalter: 16
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
 - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
 
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
 - (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
 - 5 Fahrstunden Überland
 - 4 Fahrstunden Autobahn
 - 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 

