
Führerscheinklasse A
Fahrerlaubnis gilt für:
Schwere Krafträder über 25 kW Motorleistung
oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Eingeschlossene Klassen:
- A
 - A1
 - A2
 
Mindestalter: 25 oder 2 Jahre im Besitz der Klasse A2
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
 - 4 Doppelstunden Zusatzstoff
 
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
 - (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
 - 5 Fahrstunden Überland
 - 4 Fahrstunden Autobahn
 - 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 - Bei Vorbesitz von A2 oder A1:
 - 3 Fahrstunden Überland
 - 2 Fahrstunden Autobahn
 - 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
 
