Klasse B - BF 17

fuehrerschein front

Klasse B 

Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Die Klasse B beinhaltet die Fahrerlaubnisklassen AM und L

Seit 01.04.21 kann die Prüfung auch mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne eine Beschränkung eingetragen zu bekommen. Klasse B197

Mindestalter beträgt 18 Jahre. Der Führerschein kann aber auch schon mit 17 Jahren gemacht werden. Allerdings nur mit Begleitpersonen. Klasse BF 17

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem erreichten Mindestalter absolviert werden

Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor dem erreichten Mindestalter absolviert werden.

Theorie:

- 14 Theorieunterrichte ( 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte)

Praxis:

- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

- die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

- 12 Sonderfahrten ( 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten)

 

Begleitende Fahren mit 17 ( BF17)

Die Ausbildung entspricht den gleichen Inhalten, wie bei der Klasse B 

 

Der Führerschein ist an folgenden Auflagen gekoppelt:

  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden.
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es sind auch mehrere Personen möglich.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre ein PKW-Fahrerlaubnis besitzen.
  • Die Begleiter dürfen maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig.

 

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

 

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild
  • Sehtest 
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Ausweiskopie

Für das begleitende Fahren mit 17 Jahren (BF17) zusätzlich:

  • Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular), Kopie des Führerscheins und Kopie des Personalausweises.
  • zur Abgabe der Papiere wird immer die Kopie vom Ausweis und Führerschein ( Incl. Begleitpersonen) benötigt.

 

 

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