Motorrad - Klasse A1

Klasse A1

Führerscheinklasse A1

  • Krafträder(auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 15 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeugemit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter: 16

Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

 

Mindestdauer der Ausbildung:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  •  Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

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