Moped - Klasse AM

 Klasse AM

Führerscheinklasse AM

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

Fahrerlaubnis gilt für:    

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

 

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);

  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Mindestalter:    15

Mit der theoretischen Ausbildung  kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Mindestdauer der Ausbildung:  

 Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
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