

Führerscheinklasse AM
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
Fahrerlaubnis gilt für:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
 - bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
 
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
 
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
 - bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
 - bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
 
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
 - bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
 - bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
 - Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
 
Mindestalter: 15
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Mindestdauer der Ausbildung:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
 - 2 Doppelstunden Zusatzstoff
 
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
 - (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)